Sie sind nicht allein. Kirchenaustritte sorgen für Schlagzeilen. Rücktritte gehen weniger laut vor sich. Und doch wurden allein in der Steiermark im Jahr 2020 920 Männer und Frauen wieder in die Gemeinschaft der katholischen Kirche aufgenommen. 102 weitere haben ihren Austritt widerrufen.
Auch Sie sind uns herzlich willkommen!
Sie sind getauft, bekennen sich zum christlichen Glauben und haben die ehrliche Absicht, wieder in die katholische Kirche zurückzukehren. Sie wollen der Gemeinschaft der katholischen Kirche auch in Zukunft treu bleiben.
Suchen Sie zunächst das Gespräch mit einem Priester (dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder mit einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens). Der Priester wird Sie fragen, warum Sie seinerzeit aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr in die Kirche bewegt. Es handelt sich dabei um keine Prüfung und um kein unnötiges "Ausfratscheln", sondern um den Versuch eines ehrlichen Gesprächs. Niemand soll zum Eintritt überredet, aber auch niemand, der es ernst meint, "vertrieben" werden.
Wenn Sie keinen Priester kennen und nicht zu Ihrem Wohnsitzpfarrer gehen möchten, steht Ihnen auch ein Aufnahme-Priester zur Verfügung, der besonders dazu beauftragt ist: Mag. Dietmar Grünwald.
Die Aufnahme geschieht durch den Priester. Diese Handlung kann ganz schlicht in der Pfarrkanzlei stattfinden. Sie kann aber auch während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis oder im Freundeskreis feierlich begangen werden. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt.
Oft wird behauptet, bei einem Wiedereintritt in die Kirche müsse man den Kirchenbeitrag für die Jahre seit dem Austritt nachzahlen. Das ist falsch! Die Kirchenbeitragspflicht beginnt erst wieder mit der Rückkehr in die Kirche. Wenn Sie wissen wollen, wieviel Ihr Kirchenbeitrag im Fall eines Wiedereintrittes ausmachen würde, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsorganisation. Man informiert und berät Sie gerne.
Falsch ist auch das Gerücht, man müsse vor der Aufnahme Gebete auswendig lernen und beim Pfarrer eine Prüfung machen. Auch Zeugen, die die Aufnahme bestätigen, sind in unserer Diözese nicht mehr notwendig.
Seit Ihrem Kirchenaustritt vor der Behörde sind noch keine drei Monate vergangen?
Dann können Sie Ihren Austritt ganz einfach mit diesem Formular widerrufen.
Bei Widerruf wird Ihr Austritt nicht im Taufbuch vermerkt.